STÄRKEN vor Ort - Landeshauptstadt Schwerin

Aufgaben des Begleitausschusses

Der Begleitausschuss befasst sich mit den Voten zu den Mikroprojektanträgen,
die zuvor mit einem zustimmenden Votum durch die jeweiligen Lenkungskreise aus den Programmgebieten zur Beschlussfassung empfohlen wurden.

Der Begleitausschuss entscheidet über die Vergabe der Fördermittel „Stärken vor Ort“.